Die Kanzlei

Medizinrecht als eigenständige Disziplin

Nördwyl wurde gegründet mit dem Anspruch, medizinrechtliche Arbeit nicht als Appendix des Allgemeinanwalts, sondern als eigenständige Praxis zu verstehen. Das Gesundheitswesen ist komplex — rechtliche Begleitung darin sollte es ebenfalls respektieren.

§ 01 — Geschichte & Haltung
§ 02 — Entstehungsgeschichte

Entstehung und Ausrichtung

Nördwyl wurde vor über vierzehn Jahren in Winterthur gegründet, in unmittelbarer Nähe zu einem der grössten Regionalspitäler der Schweiz. Die Nähe zu medizinischen Institutionen war von Anfang an bewusst gewählt: Rechtliche Arbeit im Gesundheitswesen profitiert von praktischer Vertrautheit mit dem Umfeld.

Im Verlauf der Jahre hat sich die Praxis entlang dreier Schwerpunkte entwickelt: Patientenrechtsberatung, medizinrechtliche Praxis für Leistungserbringer sowie institutionelle Beratung für Spitäler und Pflegeorganisationen. Diese Konzentration erlaubt eine Tiefe, die eine breiter aufgestellte Kanzlei nicht erreichen kann.

2010 Gründungsjahr
320+ Mandate gesamt

Die Kanzlei versteht sich als Teil des Winterthurer Gesundheitsgefüges. Wir kennen die Akteure und die Abläufe — das macht einen sachlichen Unterschied.

§ 03 — Team

Die Personen hinter der Praxis

Unsere Kanzlei besteht aus einer kleinen Gruppe spezialisierter Juristinnen und Juristen. Grösse ist kein Ziel — Tiefe und Kontinuität schon.

MH
Dr. iur. M. Hüsler
Gründerin & Leitende Partnerin

Spezialisierung in Behandlungsrecht und institutioneller Gesundheitsgovernance. Langjährige Beratungstätigkeit für Spitäler und medizinische Leistungserbringer. Promotion an der Universität Zürich.

SS
lic. iur. S. Stäubli
Partnerin — Patientenrechte

Schwerpunkt in Patientenrechtsberatung, Schadensrecht und medizinischer Dokumentation. Koordiniert die Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen und Gutachtern.

LB
MLaw L. Bürgi
Jurist — Institutionsberatung

Fokus auf regulatorisches Recht, Gesundheitsarbeitsrecht und Compliance für Pflegeinstitutionen. Erfahrung in der Begleitung von Akkreditierungsverfahren und internen Revisionen.

§ 04 — Qualitätsstandards

Unsere Massstäbe

Dokumentation

Sorgfältige Aktenführung

Jedes Mandat wird lückenlos dokumentiert. Entscheidungen, Einschätzungen und Absprachen sind schriftlich festgehalten und jederzeit nachvollziehbar.

Kommunikation

Regelmässige Rückmeldungen

Klienten werden im vereinbarten Rhythmus über den Stand informiert — ohne dass nachgefragt werden muss.

Weiterbildung

Fachliche Aktualität

Das Gesundheitsrecht entwickelt sich kontinuierlich. Wir halten unser Fachwissen durch Weiterbildung, Fachliteratur und kollegialen Austausch auf aktuellem Stand.

Vertraulichkeit

Diskretion als Grundsatz

Alle Mandatsinformationen werden mit der gebotenen Diskretion behandelt. Das gilt für Einzelpersonen ebenso wie für Institutionen.

Kosten

Transparente Honorare

Honorarschätzungen werden zu Beginn jedes Mandats besprochen. Abweichungen werden frühzeitig kommuniziert, damit keine unerwarteten Situationen entstehen.

Vernetzung

Interdisziplinäre Koordination

Bei komplexen Sachverhalten koordinieren wir den Beizug medizinischer Gutachter, Pflegefachpersonen oder weiterer Spezialistinnen.

§ 05 — Standort & Erreichbarkeit

Winterthur als Praxisstandort

Winterthur ist nicht nur Sitz unserer Kanzlei, sondern ein wichtiger Gesundheitsstandort der Deutschschweiz. Das Kantonsspital Winterthur, mehrere spezialisierte Kliniken und eine dichte Praxislandschaft prägen das Umfeld. Wir kennen die lokalen Verhältnisse — das kommt unserer Arbeit zugute.

Der Bahnhofplatz bietet sehr gute Erreichbarkeit mit öffentlichem Verkehr aus dem ganzen Kanton Zürich und darüber hinaus. Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich.

Kontaktdaten
Adresse

Bahnhofplatz 2
8400 Winterthur

Bürozeiten

Mo–Fr 08:00–17:30
Termine nach Vereinbarung

Ein erstes Gespräch genügt zur Orientierung

Schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, bevor Sie sich für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden.

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